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Gewaltschutzkonzept der Evangelische Jugend Stuttgart

Das vorliegende Schutzkonzept wurde am 11.12.2025 durch den Geschäftsführenden Ausschuss der Evangelischen Jugend Stuttgart beschlossen.
Als Leitungsgremium der Evangelischen Jugend Stuttgart beauftragt der Geschäftsführende Ausschuss den Arbeitskreis Kinderschutz das Konzept im Sinne der Qualitätsentwicklung fortführend zu überprüfen, spätestens jedoch im Rahmen einer Aufarbeitung nach einem Verdacht im Gültigkeitsbereich. Der Arbeitskreis Kinderschutz berichtet mindestens einmal in der Legislaturperiode im Geschäftsführenden Ausschuss über die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts.

Das Gewaltschutzkonzept der Evangelischen Jugend Stuttgart hat den Zweck eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung sicherzustellen. Im Glauben daran, dass jeder Mensch als Geschöpf Gottes einmalig ist und unversehrt bleiben soll, setzen wir uns aktiv und präventiv dafür ein, dass Menschen in unseren Arbeitsfeldern keine Gewalt erleben. Alle Personen sollen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt geschützt werden. In der Evangelischen Jugend Stuttgart soll eine Haltung gelebt werden, die es potentiellen Täter*innen möglichst schwer macht.

MODUL 1: HALTUNG UND LEITLINIEN

Die Evangelische Jugend Stuttgart versteht Haltung als Grundlage für verantwortliches Handeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie orientiert sich am christlichen Menschenbild, das jedem Menschen eine unveräußerliche Würde zuschreibt. Jeder Mensch ist ein von Gott geschaffenes Wesen, einzigartig und schützenswert. Diese Überzeugung prägt die tägliche Arbeit und bildet das Fundament für einen respektvollen, achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in allen Begegnungen.

Einen zentralen Stellenwert nimmt dabei die Übernahme von Verantwortung ein. Die Evangelische Jugend Stuttgart versteht es als ihren Auftrag, junge Menschen nicht nur in ihrer Entwicklung zu begleiten, sondern auch ihre Integrität zu schützen. Die Vermittlung von Nähe und Vertrauen geschieht dabei stets in einem professionellen Rahmen, der die persönliche Grenze jeder einzelnen Person achtet. Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sind sich ihrer Rolle und der damit verbundenen Macht bewusst. Sie gestalten Beziehungen klar, transparent und sensibel und setzen sich aktiv für den Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ein.

Diese Haltung ist geprägt von einer bewussten Auseinandersetzung mit Nähe und Distanz, der Anerkennung persönlicher Grenzen sowie einer wertschätzenden und gewaltfreien Kommunikation. Es wird eine Kultur der Achtsamkeit gepflegt, in der Partizipation, Offenheit und Kritikfähigkeit nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht sind. Die Evangelische Jugend Stuttgart fördert ein Klima, in dem Menschen ihre Meinung äußern dürfen, ernst genommen werden und aktiv an Entscheidungen beteiligt sind.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Evangelische Jugend Stuttgart zu einem konsequenten Eintreten für Vielfalt, Inklusion und gegen jede Form von Diskriminierung. Unterschiedliche Lebensrealitäten und Identitäten werden anerkannt und respektiert. Menschen sollen sich unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder körperlicher Verfasstheit sicher und angenommen fühlen.

Diese Haltung findet Ausdruck in verbindlichen Leitsätzen, die das tägliche Handeln aller Mitarbeitenden leiten. Dazu gehören unter anderem das klare Bekenntnis zu einem respektvollen

Miteinander, der Schutz vor Grenzverletzungen, das Ernstnehmen von Hinweisen und Beschwerden sowie die Förderung eines sensiblen Umgangs mit Nähe, Macht und Verantwortung.

In der Evangelischen Jugend Stuttgart ist Haltung kein abstrakter Wert, sondern ein gelebter Ausdruck von Schutzverantwortung, Menschlichkeit und professioneller Kinder- und Jugendarbeit.

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Gestaltung von Nähe und Distanz ein zentrales Thema, das besondere Sensibilität und Achtsamkeit erfordert. Beziehungen sind der Schlüssel zu gelingender pädagogischer Arbeit – sie ermöglichen Vertrauen, Teilhabe und persönliche Entwicklung. Gleichzeitig tragen alle Mitarbeitenden der Evangelischen Jugend Stuttgart eine hohe Verantwortung, diese Beziehungen professionell und sicher zu gestalten.

Nähe ist ein wichtiger Bestandteil pädagogischer und seelsorglicher Arbeit. Sie schafft Vertrauen, fördert Zugehörigkeit und ermöglicht, dass junge Menschen sich angenommen und ernst genommen fühlen. Gerade in der kirchlichen Arbeit spielt die zwischenmenschliche Beziehung eine tragende Rolle: Gemeinschaft, Begleitung und Zuwendung gehören zum Selbstverständnis unseres Wirkens.

Gleichzeitig ist Nähe immer auch mit der Notwendigkeit verbunden, klare Grenzen zu setzen. Professionelle Distanz bedeutet nicht Kälte oder Gleichgültigkeit, sondern ist Ausdruck von Respekt und Verantwortungsbewusstsein. Sie schützt sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Mitarbeitenden vor Grenzverletzungen, Überforderung und Rollenkonflikten.

Deshalb verpflichten wir uns, Nähe stets bewusst, reflektiert und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten. Körperliche Nähe erfolgt nur dann, wenn sie angemessen, situationsbedingt und von den jungen Menschen erwünscht ist. Jegliche Form unangemessener oder sexualisierter Nähe ist ausgeschlossen. Ebenso werden emotionale Grenzen geachtet – wir hören zu, begleiten und unterstützen, ohne die Rolle von Freund*innen oder Familienersatz zu übernehmen.

Mitarbeitende der Evangelischen Jugend Stuttgart wahren eine professionelle Haltung. Persönliche Kontakte außerhalb des dienstlichen Rahmens, private digitale Kommunikation oder vertrauliche Treffen ohne Transparenz gegenüber dem Team sind nicht erlaubt. Entscheidungen über Nähe und Distanz werden nicht allein getroffen, sondern gemeinsam reflektiert – im Team, in Fortbildungen und durch Supervision.

Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz, Respekt und Beteiligung. Deshalb fördern wir eine offene Kultur, in der auch Kinder ihre Grenzen äußern dürfen und ermutigt werden, „Nein“ zu sagen. Gleichzeitig schaffen wir Strukturen, in denen Mitarbeitende über Unsicherheiten oder Grenzfragen sprechen können, ohne Angst vor Schuldzuweisung. Nähe ist kein Automatismus – sie entsteht im Dialog, im gegenseitigen Respekt und unter dem Schutz eines klaren Rahmens.

Im Sinne des christlichen Menschenbildes stehen für uns Würde, Freiheit und Unversehrtheit jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt. Nähe und Distanz in der Evangelischen Jugend Stuttgart sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten einer Haltung, die Vertrauen, Sicherheit und professionelle Fürsorge miteinander verbindet.

Bei Verdacht auf Missbrauch oder problematischem Verhalten ist eine sofortige Meldung an Vorgesetzte oder entsprechende Stellen erforderlich.

Das SGB VIII regelt in §8a einen klaren Auftrag zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Dieser Paragraph steht in Verbindung mit §4 KKG. Demnach sind alle Personen, welche von einer Situation in welcher das Kindeswohl gefährdet ist, aufgefordert das zuständige Jugendamt darüber in Kenntnis zu setzen.

In §45, 2 ist geregelt, dass jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und jeder anerkannte Träger ein aktuelles und geeignetes Gewaltschutzkonzept vorzulegen hat. Hierbei ist das Gewaltschutzkonzept (GewSchG) zu berücksichtigen.

Als Träger der Jugendarbeit ist die Evangelische Jugend Stuttgart verpflichtet, Menschen vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dieses Schutzkonzept dient ehren- wie hauptamtlichen Mitarbeitenden als Hilfestellung bei Verdacht von Gefährdungen anvertrauter Menschen sowie Mitarbeitenden. Wir verpflichten uns selbst unser Schutzkonzept kontinuierlich weiterzuentwickeln, uns zu schulen und achtzugeben. Die Evangelische Jugend Stuttgart soll ein Schutzraum für Menschen sein. Dafür schauen wir mit diesem Schutzkonzept auf Gefahrenpotential, Maßnahmen der Prävention und Intervention. Dieses Schutzkonzept gilt für alle Arbeitsfelder und Mitarbeitenden der Evangelischen Jugend:

  • Gemeindebezogene Jugendarbeit in den Distrikten
    • Bad Cannstatt (Lenore-Volz / Stadtkirche / Lutherkirche / Steigkirche)
    • Degerloch (Degerloch-Hoffeld)
    • Feuerbach
    • Himmelsbogen (Freiberg-Mönchfeld / Zuffenhausen-Rot / Zazenhausen / Stammheim)
    • Mitte (Leonhards / Hospitalviertel / Stiftskirche)
    • Möhringen (Möhringen–Fasanenhof / Sonnenberg)
    • Nord (Brenzkirche-Erlöserkirche-Martinskirche)
    • Obere Neckarvororte links (Wangen / Hedelfingen-Rohracker-Frauenkopf)
    • Obere Neckarvororte Rechts (Obertürkheim-Uhlbach / Untertürkheim Stadt-Wallmer / Gartenstadt-Rotenberg)
    • Ost (Heilandskirche Berg / Christuskirche / Friedenskirche / Lukaskirche / Gaisburg / Petruskirche)
    • Plieningen-Birkach (Plieningen-Hohenheim / Birkach / Asemwald-Schönberg)
    • Sillenbuch (Sillenbuch-Heumaden / Riedenberg)
    • Süd (Markus-Haigst / Heslach / Thomaskirche)
    • Untere Neckarvororte links (Mühlhausen / Münster)
    • Untere Neckarvororte rechts (Hofen-Steinhaldenfeld-Neugereut)
    • Vaihingen (Vaihingen- Büsnau / Rohr-Dürrlewang)
    • Weilimdorf
    • West (Paul-Gerhardt-Kirche -Pauluskirche-Johanneskirche / Botnang / Gedächtniskirche-Rosenbergkirche-Waldkirche)
  • Arbeitsbereiche im Kirchenkreis
    • Bläserarbeit
    • Café44
    • EJUS Academy
    • EJUS Freizeiten
    • Ferienwaldheime
    • Inklusive Jugendarbeit
    • Jugendkirche
    • Musikarbeit
    • Projekt Mitten:Drin
    • Referat für Jugendkultur
    • Schulbezogene Jugendarbeit
    • Sport- und Erlebnispädagogik, cityrock
    • Stuttgartweite Konfiarbeit
  • Schulsozialarbeit
    • Brunnen-Realschule
    • Dillmann-Gymnasium
    • Friedrich-Eugens-Gymnasium
    • Grundschule Birkach
    • Grundschule Sonniger Winkel
    • Heidehofgymnasium
    • Helene-Schoettle-Schule
    • Hölderlingymnasium
    • Jahn-Realschule
    • Johannes-Brenz-Schule
    • Johannes-Kepler-Gymnasium
    • Mörike-Gymnasium und Realschule
    • Schlossrealschule
    • Wilhelmsgymnasium Degerloch
  • Zentrale Organisation und Verwaltung

Alle Arbeitsfelder sind angehalten dieses Schutzkonzept aufzunehmen, für ihre Angebote zu spezifizieren und entsprechende Präventions- und Interventionsmaßnahmen umzusetzen. Um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wirksam und kontextbezogen zu gestalten. Grundlage dafür ist die einheitliche Risiko- und Potenzialanalyse der Evangelischen Jugend Stuttgart, die von allen Arbeitsfeldern regelmäßig ausgefüllt, ausgewertet und zur Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen genutzt wird.

MODUL 2: DEFINITIONEN GEWALT UND ANHALTSPUNKTE FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

Unter dem Begriff Gewalt ist der körperliche oder auch psychisch wirkende Zwang zu verstehen, der durch Kraft oder sonstiges Verhalten gegenüber einer anderen Person entsteht.

Sexualisierte Gewalt bezeichnet jeden Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Die Täter – weit überwiegend sind es Männer, auch wenn sexualisierte Gewalt ebenfalls von Frauen ausgehen kann – zwingen den Betroffenen ihren Willen auf. Es geht also nicht um Lust oder Erotik, sondern um Machtverhalten. Sexualisierte Gewalt wertet Menschen durch sexuelle Handlungen oder Kommunikation gezielt ab, demütigt und erniedrigt sie. Nicht nur körperliche Übergriffe wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch zählen zu dieser Form von Gewalt. Auch sexuelle Belästigungen und jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation zählen dazu – obszöne Worte und Gesten, aufdringliche und unangenehme Blicke, das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte und/oder von Pornografie. (vgl. www.bmfsfj.de)

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen ernsthaft bedroht ist. Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere auch in den Arbeitsfeldern der Evangelischen Jugend Stuttgart, ist es entscheidend, mögliche Anzeichen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung und ersetzen keine fachliche Einschätzung durch eine Kinderschutzfachkraft, können jedoch erste wichtige Hinweise liefern.

Körperliche Hinweise können sich beispielsweise in Form von wiederholten oder ungewöhnlichen Verletzungen zeigen – etwa blaue Flecken, Schnitte, Verbrennungen oder Knochenbrüche ohne nachvollziehbare Erklärung. Ebenso kann eine Vernachlässigung der körperlichen Bedürfnisse deutlich werden, etwa durch ein ungepflegtes Erscheinungsbild, unzureichende oder unpassende Kleidung oder mangelnde Hygiene. Auch gesundheitliche Auffälligkeiten, wie unbehandelte medizinische Probleme oder fehlende Vorsorgeuntersuchungen, können Anlass zur Sorge sein.

Verhaltensauffälligkeiten des Kindes sind ein weiterer wichtiger Indikator. Kinder, die stark ängstlich oder zurückgezogen wirken, wenig Selbstvertrauen zeigen oder übermäßig anhänglich sind, können auf belastende Erfahrungen hinweisen. Auch aggressives Verhalten, häufige Wutanfälle oder Gewalt gegenüber anderen Kindern oder Tieren sollten nicht vorschnell als „schwierig“ abgetan werden, sondern als möglicher Ausdruck tiefer liegender Probleme verstanden werden. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei Anzeichen von selbstverletzendem Verhalten oder Suizidgedanken, vor allem bei älteren Kindern und Jugendlichen. Auch regressive Verhaltensweisen – etwa plötzliches Einnässen oder Daumenlutschen – können Ausdruck von Überforderung oder Trauma sein.

Hinweise im Verhalten der Eltern oder Bezugspersonen können ebenfalls auf eine Gefährdung hinweisen. Dazu zählen abwertende oder aggressive Aussagen über das eigene Kind, ein erkennbar liebloser oder abweisender Umgang oder das vollständige Fehlen von Zuwendung. Auch widersprüchliche oder unglaubwürdige Erklärungen für Verletzungen, eine fehlende Kooperation mit Fachkräften oder das Vermeiden von Gesprächen und Terminen können ernst zu nehmende Signale sein. Überforderung, psychische Erkrankungen oder der Missbrauch von Alkohol und Drogen im familiären Umfeld können zusätzlich das Risiko für eine Gefährdung des Kindes erhöhen.

Soziale- und Umweltfaktoren spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. So kann eine soziale Isolation – etwa durch fehlende Kontakte zu Gleichaltrigen oder fehlende Teilhabe an Freizeitaktivitäten – Hinweise auf eine Vernachlässigung oder Ausgrenzung geben. Instabilität im sozialen Umfeld, etwa durch häufige Wohnortwechsel, wechselnde Betreuungspersonen oder belastende Familienverhältnisse wie Trennung oder Sorgerechtsstreitigkeiten, kann die Entwicklung des Kindes erheblich beeinträchtigen. Auch eine mangelnde Anbindung an Schule oder Kindertageseinrichtung – etwa durch häufiges unentschuldigtes Fehlen oder auffällige Lern- und Entwicklungsrückstände – kann Ausdruck einer Überforderung im Elternhaus oder einer Vernachlässigung sein.

Diese Anhaltspunkte müssen stets im Gesamtkontext betrachtet und mit fachlicher Sorgfalt eingeordnet werden. Ein einzelner Hinweis stellt noch keine gesicherte Kindeswohlgefährdung dar, kann jedoch Auslöser für eine genauere Beobachtung, eine interne Beratung oder das Hinzuziehen externer Fachstellen sein. Ziel ist es immer, das Kind oder den*die Jugendliche*n zu schützen und frühzeitig Unterstützung anzubieten.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Verantwortung aller Mitarbeitenden der Evangelischen Jugend Stuttgart. Ein professioneller und besonnener Umgang mit Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung ist zentral, um betroffene junge Menschen zu schützen und weitere Gefährdungen zu verhindern.

Bei einem Verdacht ist es zunächst wichtig, Beobachtungen sachlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Notizen sollten datiert, objektiv formuliert und frei von Interpretationen oder Vorverurteilungen sein. Eine gründliche Dokumentation ist die Grundlage für weitere Schritte und dient dem Schutz aller Beteiligten.

Im nächsten Schritt kann es sinnvoll sein, das Gespräch mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen zu suchen – stets in einem geschützten Rahmen, ohne Druck auszuüben oder suggestiv zu fragen.

Auch ein behutsames Gespräch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten kann hilfreich sein, sofern dies nicht zu einer Verschärfung der Situation führt oder das Kind dadurch weiter gefährdet wird.

Fachliche Beratung sollte frühzeitig einbezogen werden. Das kann zunächst eine kollegiale Rücksprache im Team sein. Bei anhaltender Unsicherheit oder konkreten Anhaltspunkten muss eine spezialisierte Fachkraft, die Kinderschutzfachkräfte (IeF) der evangelischen Jugend Stuttgart hinzugezogen werden. Externe Beratung hilft, die eigene Perspektive zu erweitern und rechtssicher zu handeln. Eine zusätzliche anonyme Fallberatung beim zuständigen Jugendamt kann im Bezug auf eine potentielle Meldung hilfreich sein.

Bestehen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist das Jugendamt zu informieren. Wichtig ist, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und kein unüberlegtes Handeln erfolgt.

Das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird im Interventionsplan, siehe Modul 5, beschrieben. Im gesamten Prozess gelten die Grundsätze von Schweigepflicht und Datenschutz. Informationen dürfen nur an zuständige Stellen weitergegeben werden – und auch nur dann, wenn dies zur Abwendung der Gefährdung notwendig ist.

Die Evangelische Jugend Stuttgart unterstützt alle ihre Mitarbeitenden durch Teamreflexion, Supervision und Fortbildung. Der regelmäßige fachliche Austausch hilft dabei, Unsicherheiten zu klären, emotionale Belastungen zu verarbeiten und handlungsfähig zu bleiben. Die Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz ist verpflichtend und trägt zur Qualitätssicherung unserer Arbeit bei.

Nur durch eine wachsame Haltung, klare Verfahren und eine reflektierte Kultur des Hinschauens kann der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gewährleistet werden.

Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

4.1 Risiko- und Potentialanalyse

Um sich eine Übersicht über vorhandene Gefahrenstellen und Täter*innenstrategien zu verschaffen, wird für jeden Arbeitsbereich vor Ort eine Risiko- und Potenzialanalyse ausgefüllt. Dies ist von der jeweiligen verantwortlichen Person vor Ort zu erledigen.

Für die Analyse gibt es  ein interne Vorlage, die bei den Hauptamtlichen der Evangelischen Jugend Stuttgart angefordert werden kann.

4.2 Individuelle Risiko- und Potenzialanalyse

Das Rahmenschutzkonzept der Evangelischen Jugend Stuttgart bietet eine verbindliche Grundlage für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in all unseren Arbeitsfeldern. Es beschreibt zentrale Haltungen, Strukturen und Maßnahmen, die für unsere gesamte Organisation gelten.

Gleichzeitig arbeiten alle unsere Mitarbeitenden in sehr unterschiedlichen Kontexten – von Schulsozialarbeit über Freizeiten bis hin zu offenen Angeboten, Projekten oder Beratungssituationen. Diese Vielfalt bringt jeweils eigene Herausforderungen, Gefährdungsmomente und Schutzfaktoren mit sich.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass alle Arbeitsfelder zusätzlich eine eigene Risiko- und Potenzialanalyse durchführen – auf der Basis einer einheitlichen Vorlage. Diese Analyse ermöglicht es, konkrete Gegebenheiten vor Ort in den Blick zu nehmen, etwa:

  • Wer hat wann Zugang zu Kindern und Jugendlichen?
  • Wo entstehen potenzielle „Risikoräume“ oder unklare Zuständigkeiten?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind bereits wirksam – und wo besteht noch Entwicklungsbedarf?

Die individuelle Risiko- und Potenzialanalyse hilft dabei, das Rahmenschutzkonzept kontextbezogen zu konkretisieren. Sie fördert die Eigenverantwortung der jeweiligen Teams, stärkt das Bewusstsein für Schutz und Prävention im Alltag und unterstützt dabei, passgenaue Maßnahmen zu entwickeln.

Alle Analysen fließen in den Gesamtprozess des institutionellen Kinderschutzes ein und werden regelmäßig reflektiert und bei Bedarf aktualisiert.

4.3 Täter*innenstrategien

 Täter*innen handeln in der Regel nicht spontan oder impulsiv, sondern planvoll und strategisch. Sie suchen gezielt nach Zugängen zu Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen – oft in vertrauensvollen Kontexten wie der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dabei nutzen sie bestehende Strukturen aus, etwa unklare Zuständigkeiten, mangelnde Aufsicht oder informelle Nähebeziehungen. Ein häufiges Mittel ist das sogenannte „Grooming“: Täter*innen bauen systematisch Vertrauen auf, sowohl zu den potenziellen Betroffenen als auch zu deren Umfeld. Sie zeigen besonderes Interesse, machen Geschenke, räumen Sonderrechte ein oder grenzen andere bewusst aus, um emotionale Abhängigkeit und Isolation zu erzeugen. Diese Verhaltensweisen dienen dazu, Grenzen zu verschieben, Hemmschwellen abzubauen und Übergriffe zu ermöglichen – oft ohne das Außenstehende etwas bemerken.

Zugleich versuchen Täter*innen, ihr Handeln zu verschleiern. Sie präsentieren sich häufig als besonders engagiert, hilfsbereit oder beliebt und tragen so aktiv zu einem positiven Selbstbild in der Gruppe bei. Kritische Stimmen oder Beobachtungen werden durch Manipulation,

Einschüchterung oder Schuldumkehr abgewehrt. Auch Betroffene oder potenzielle Zeug*innen werden gezielt verunsichert oder diskreditiert.

Um diesen Strategien wirksam zu begegnen, verpflichtet sich die Evangelische Jugend Stuttgart zu einer klaren Haltung: Alle Mitarbeitenden – haupt- wie ehrenamtlich – werden für Täter*innenstrategien sensibilisiert. Schulungen und Fortbildungen thematisieren typische Anbahnungsverhalten und Manipulationstechniken. Verdachtsmomente oder irritierende Situationen werden ernst genommen, dokumentiert und ggf. an die zuständigen Ansprechpersonen weitergeleitet. Das Konzept sieht verbindliche Regeln zu Nähe und Distanz, transparente Abläufe sowie klare Zuständigkeiten vor. Der Schutz von Menschen steht dabei stets im Vordergrund – nicht der Ruf einzelner Personen oder der Einrichtung.

MODUL 3: PRÄVENTIONSMAßNAHMEN PERSONAL

Die Anstellungsträgerschaft der hauptamtlichen Mitarbeitenden der Evangelischen Jugend Stuttgart liegt beim Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart. Für personalbezogene Präventionsmaßnahmen verweisen wir auf die Bestimmungen im Rahmengewaltschutzkonzept des Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart

Ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende der Evangelischen Jugend Stuttgart tragen gemeinsam Verantwortung für ein sicheres, wertschätzendes und gewaltfreies Umfeld für alle jungen Menschen. Unsere Haltung spiegelt sich in unserem Handeln wider. Dieser Kodex gibt Orientierung:

  1. Vertrauen schaffen und sichtbar ansprechbar sein

Wir kommunizieren proaktiv, an wen sich Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende bei Sorgen oder Problemen wenden können. Informationen über Anlaufstellen und Unterstützungsangebote sind gut sichtbar ausgehängt und leicht zugänglich.

  1. Respektvoller und achtsamer Umgang

Wir gehen mit allen Menschen wertschätzend, aufmerksam und respektvoll um. Dabei nehmen wir uns Zeit – auch für kleine Anliegen – und achten auf Sprache, Körpersprache und gewaltfreie, deeskalierende Kommunikation.

  1. Nähe zulassen – Grenzen wahren

Wir achten auf ein gesundes Maß von Nähe und Distanz und respektieren die persönlichen Grenzen jedes Menschen. Unser Handeln ist professionell und stets reflektiert.

  1. Vorbild sein – Haltung zeigen

Wir leben Zivilcourage, zeigen durch unser Verhalten klare Haltung gegen Gewalt und Diskriminierung und ermutigen andere, es uns gleichzutun. Dies findet verschiedenste Formen, bspw. durch unsere Musikauswahl.

  1. Klarheit durch Transparenz und Rollenbewusstsein

Wir handeln transparent und kommunizieren offen. Unsere Rollen und Verantwortlichkeiten sind klar benannt – das schafft Orientierung und Sicherheit im Miteinander.

  1. Frühzeitig wahrnehmen und handeln

Wir nehmen Signale, Anhaltspunkte und unser eigenes „Bauchgefühl“ ernst. Bei Unsicherheiten oder Hinweisen auf mögliche Grenzverletzungen handeln wir konsequent nach dem Meldeverfahren der Evangelischen Jugend Stuttgart (vgl. Modul 5: Interventionsplan und Meldeverfahren).

  1. Offenheit im Umgang mit schwierigen Themen

Wir sprechen auch unangenehme oder unklare Situationen mutig und konstruktiv an. „Graubereiche“ werden nicht ignoriert, sondern reflektiert – im Team oder mit externer Fachberatung (z. B. ieF-Beratung).

  1. Feedbackkultur leben

Wir pflegen einen regelmäßigen Austausch im Team, geben und nehmen Feedback und entwickeln unsere Haltung gemeinsam weiter.

Jede hauptamtliche und ehrenamtliche Person, welche in der Evangelische Jugend Stuttgart mitarbeitet, hat alle 5 Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Hierzu erhalten die ehrenamtlich Mitarbeitenden von der zuständigen Person ein Schreiben, welches eine Gebührenbefreiung beinhaltet. Die Einsichtnahme wird durch die zuständige Person im Kontaktemanagement AmosWeb dokumentiert.

Darüber hinaus sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, Straftaten, welche eine relevante Auswirkung haben unverzüglich der entsprechenden Leitung zu melden. Hauptamtliche werden durch die Personalabteilung zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses aufgefordert.

Für alle Mitarbeitenden im Bereich der Evangelischen Jugend Stuttgart ist die folgende Selbstverpflichtung als Verhaltenskodex zur Prävention vor sexualisierter Gewalt bindend und mit einer Unterschrift anzuerkennen. Die zuständige Person gewährleistet eine Auseinandersetzung mit der Selbstverpflichtung vor Unterschrift und dokumentiert die unterschriebe Selbstverpflichtung im Kontaktemanagement AmosWeb.

Selbstverpflichtung in einfacher Sprache

Alle Mitarbeitenden der Evangelischen Jugend Stuttgart müssen eine Schulung absolvieren. Die grundlegendste Schulung besteht darin, sich mit der Selbstverpflichtung auseinanderzusetzen und diese zu unterschreiben. Innerhalb eines Jahres nach Beginn der Tätigkeit soll eine intensivere Schulung im Rahmen eines Präventionsangebots erfolgen.

Schulungsangebote für Ehrenamtliche

Alle ehrenamtlich Mitarbeitende der Evangelischen Jugend Stuttgart erhalten jährlich eine Auffrischungsschulung zum Thema Kinderschutz, welche sie für die Themen Sexualisierte Gewalt, Gewalt sowie dem Umgang miteinander in Bezug auf Nähe und Distanz sensibilisiert. Diese Schulung ist für alle Ehrenamtlichen Pflicht.

Während der Grundschulung im Rahmen der JuLeiCa erhalten alle ehrenamtlich Mitarbeitenden eine intensive Schulung zum Thema Kinderschutz, welche einen zeitlichen Umfang von 3 UE (à 45 Min) hat. Bei dieser Schulung werden Grundlagen geschaffen, wie rechtliche Aspekte, Anzeichen, Verhalten als Mitarbeiter*in und weiteres. Die Dokumentation der Schulung erfolgt durch die zuständige Person im Kontaktemanagement AmosWeb.

Schulungsangebote hauptamtliche Mitarbeitende

Hauptamtliche Mitarbeitende müssen alle drei Jahre eine Kinderschutzschulung absolvieren und nachweisen, die alle Bereiche des § 8a SGB VIII abdeckt. Der Arbeitskreis Kinderschutz bietet hierfür interne Fortbildungen an. Zusätzlich können Schulungen von Drittanbietern wie dem Kinderschutz-Zentrum Stuttgart oder dem Kinderschutzbund besucht werden. Die Schulung „hinschauen-helfen-handeln“ der Evangelischen Landeskirche Württemberg wird für pädagogische Fachkräfte empfohlen.

Das Web-Based-Training „Grundlagen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt“ der Evangelischen Landeskirche Württemberg kann im Rahmen der Selbstverpflichtung als Erstinformation absolviert werden. Die Fachaufsicht ist dafür verantwortlich, dass die Schulungsvorgabe eingehalten wird. Die Dienstaufsicht muss regelmäßig überprüfen, ob diese Regelung umgesetzt wird.

Beratungsstellen sind wichtige externe Partner im Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie bieten fachliche Unterstützung, wenn Unsicherheiten bestehen, Verdachtsmomente aufkommen oder konkrete Fälle begleitet werden müssen. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre spezifische Expertise helfen sie dabei, Situationen sachlich zu klären, rechtssicher zu handeln und Betroffene zu stärken.

Die Benennung von Beratungsstellen in unserem Schutzkonzept hat mehrere Gründe:

  • Niedrigschwellige Orientierung: Für Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche und Eltern ist auf einen Blick ersichtlich, an wen man sich bei Fragen oder Sorgen wenden kann – unabhängig von internen Strukturen.
  • Vertrauensaufbau: Klare Hinweise auf externe Fachstellen schaffen Vertrauen. Sie signalisieren: Wer Hilfe sucht, wird nicht allein gelassen – auch nicht außerhalb der Organisation.
  • Verankerung von Handlungssicherheit: Mitarbeitende sind nicht auf sich allein gestellt. Die Nennung qualifizierter Beratungsstellen macht deutlich, dass externe Unterstützung ausdrücklich gewünscht und vorgesehen ist.
  • Förderung einer offenen Schutzkultur: Wenn externe Stellen benannt und eingebunden sind, zeigt das: Schutz ist keine interne Angelegenheit, sondern wird gemeinsam mit professionellen Partnern verantwortungsvoll gestaltet.

Die Evangelische Jugend Stuttgart arbeitet mit anerkannten, unabhängigen Beratungsstellen zusammen, die auf sexualisierte Gewalt, Kinderschutz und Krisenintervention spezialisiert sind. Ihre Kontaktdaten werden im Schutzkonzept, bei Schulungen und in unseren Einrichtungen transparent bereitgestellt.

Beratungsstellen

KOBRA: Fachberatungsstelle für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, deren Bezugspersonen sowie Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

KOBRA e.V. Stuttgart
Hölderlinstraße 20
70174 Stuttgart
Tel.: 07 11/16 29 70

MailWebsite

Mädchen*gesundheitsladen in Stuttgart: Beratungs- und Präventionsstelle für Mädchen* und junge Frauen*

Mädchen*gesundheitsladen (GesundheitsLaden e.V.)
Lindenspürstraße 32
70176 Stuttgart
Tel. 0711 / 30 56 85 20

MailWebsite

JUNGEN* IM BLICK: Beratungs- und Präventionsstelle für Jungen* und junge Männer

JUNGEN* IM BLICK (GesundheitsLaden e.V.)
Lindenspürstraße 32
70176 Stuttgart
Tel. 0711 / 30 56 85 30

MailWebsite

Weissenburg Beratungsstellen: für trans*, inter*, nicht-binäre und agender-Menschen, bisexuelle und schwule Jungen und Männer im Raum Stuttgart. Ein Kooperationsprojekt mit dem FETZ e.V. – Beratungsstelle für bisexuelle und lesbische Mädchen und Frauen und Beratung für LSBTTIQ-Geflüchtete

Weissenburg e.V. Zentrum LSBTIQA+ Stuttgart
Weißenburgstr. 28A
70180 Stuttgart
Tel.: 0711 640 44 94

MailWebsite

Beratungsstelle für queere Geflüchtete
Tel.: +49 (0) 711 400 53012

MailWebsite

Psychologische Beratung und Fachberatungsstelle „Sexualisierte Gewalt gegen Männer*.
Beratung Betroffener, die in Kindheit, Jugend oder Erwachsenenalter sexualisierte Gewalt erfahren
haben.

RUF und RAT, Psychologische Beratungsstelle
Hospitalstraße 26
70174 Stuttgart
Tel.: 07 11/226 20 55

MailWebsite

Chatberatung zu sexualisierter Gewalt, Sexualitäten und LSBTTIQ Beratung für Jugendliche & junge Erwachsene, Eltern und weitere Bezugspersonen sowie (Sozial-)pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche

Verein zur Förderung von Jugendlichen e.V. / Antihelden
Heusteigstraße 22
70182 Stuttgart
Tel.: 07 11/553 26 47

MailWebsite

Beratungsstelle für alle Kinderschutz-Fragen. Beraten und unterstützt werden Kinder und Jugendliche sowie Eltern oder andere Bezugspersonen von Kindern, wenn Kinder von körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind.

Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Alexanderstraße 2
70184 Stuttgart
Tel.: 07 11/23 89 00

MailWebsite

Beratungsstelle für Frauen* die sexualisierte Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen und Machtmissbrauch in der Kindheit oder Jugend erlebt haben.

Wildwasser Stuttgart e.V.
Stuttgarter Straße 3
70469 Stuttgart
Tel.: 07 11/85 70 68

MailWebsite

Als unselbstständige Einrichtung des Kirchenkreises verweisen wir als Evangelische Jugend Stuttgart auf die Erstansprechstelle des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart: https://www.stuttgart-evangelisch-verwaltung.de/adressen/wissenswert/gewaltschutzkonzept

MODUL 4: PRÄVENTIONSMAßNAHMEN UND ZIELGRUPPEN

  • Aktion „Gute Fee“

Die Aktion „Gute Fee“ ist ein Angebot der Kriminalprävention Stuttgart. Hierbei wurde ein Angebot entwickelt um Kindern und Jugendlichen durch einen Aufkleber „Gute Fee“ zu kennzeichnen, wo sie Anlaufstellen finden, wenn sie Hilfe benötigen. Die Hilfe kann sehr vielfältig sein, vielleicht ein Anruf zuhause, weil der Bus verpasst wurde, ein Pflaster oder auch ein sicherer Ort, da sich das Kind/der Jugendliche verfolgt fühlt. Diese Aktion ist in allen Schulen in Stuttgart bekannt und das Symbol begegnet in der Stadt immer wieder (Bäcker, Stadtbahn, Geschäfte, …). Wir als Evangelische Jugend Stuttgart sind der Aktion beigetreten und sind damit Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, welche in ihrer Freizeit Unterstützung benötigen.

  • Awareness-Konzepte

Beispiel „Awareness auf dem Kesselfestival“ Team Panama: Ein Safe Space für alle! Mit dem Awareness-Konzept „Wo gehts nach Panama?” möchten wir allen ein sicheres und das bestmögliche Festival Erlebnis bieten. Mit der Frage Wo geht’s nach PANAMA? oder einfach mit dem Codewort PANAMA kann jeder Mensch, der sich in einer unangenehmen oder unsicheren Situation befindet, bedroht oder belästigt wird, einfach und unkompliziert Hilfe bekommen. Dies gilt für Situationen wie Unwohlsein, Überforderung, Diskriminierung, Gewaltandrohungen, (sexuelle) Belästigung usw. Dieses Hilfsangebot kann in jeder Situation genutzt werden. Panama ist ein Safe Space, also ein Rückzugsort, der auf dem Festivalgelände eingerichtet wurde.

Unser Awareness-Team besteht aus zwei mobilen Teams, die auf dem Festivalgelände unterwegs sind. Des Weiteren besteht das Awareness-Team aus ausgebildeten Seelsorgenden welche durchgängig in „Panama“ vor Ort sind, um Menschen im Safe Space zu empfangen.

Weitere Awareness-Konzepte der Evangelischen Jugend Stuttgart

  • Aushänge in Toiletten unserer Gebäude

In manchen Toiletten, z.B. Ferienwaldheimarbeit sind  Aushänge angebracht um den Teilnehmenden einen niedrigschwelligen und anonymen Zugang für verschiedene Hilfen anzubieten. Diese Vorlage kann dafür genutzt und angepasst werden

  • Waldheim-Engel

Die Waldheim-Engel sind ein spezielles Angebot während der Ferienwaldheimzeit. Somit gibt es in manchen Waldheimen, die sogenannten Waldheim-Engel als Ansprechpersonen für Kinder und Mitarbeitende. Die Waldheim-Engel nehmen sich Zeit für die Anliegen der Kinder/Jugendlichen und Mitarbeitenden und sind eine erste Anlaufstelle. Sie stehen in engem Kontakt zu den Waldheim-Leitungen und besprechen mit Ihnen Situationen, in welchen es eine Beratung benötigt und die über ein seelsorgerliches Gespräch hinaus gehen.

  • Ansprechpersonen vor Ort

Alle hauptamtlichen Personen vor Ort sind regelmäßig geschult in Bezug auf Kinderschutz und Gewaltschutz. Sie dienen jederzeit als Ansprechperson für Mitarbeitende und Kinder/Jugendliche. Die hauptamtlichen Personen kennen ihre Rechte und Pflichten. Sie kennen entsprechende Stellen, an welche Sie sich für Beratungen wenden können.

  • Materialsammlung

Die Website www.schutzkonzepte-partizipativ.de bietet neben umfassenden Informationen zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes, auch praktische Beispiele für die Arbeitsfelder Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit und internationale Jugendarbeit.

Stadtjugendring Stuttgart, Fachbereich Kinderschutz

Hinschauen – helfen – handeln – Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt: https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/

Sexualpädagogische Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Prävention sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Jugend Stuttgart. Sie stärkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Selbstbestimmung, klärt über Rechte, Grenzen und Körperwissen auf und vermittelt altersgerecht Wissen über Sexualität, Beziehungen und Vielfalt. Sexualpädagogik trägt zur Entwicklung eines gesunden Körper- und Selbstwertgefühls bei und fördert die Fähigkeit, Nein zu sagen, eigene Grenzen zu erkennen und die anderer zu respektieren.

Dabei ist es uns wichtig, Themen wie Identität, Geschlechterrollen, sexuelle Orientierung, Körperwissen, Gefühle und Schutzrechte nicht nur punktuell, sondern als Querschnittsthema in unseren Angeboten zu verankern. Die sexualpädagogische Arbeit erfolgt immer auf der Grundlage eines partizipativen, wertschätzenden und geschlechterreflektierten Ansatzes.

Beispiele aus der Praxis:

  • Auf Freizeiten oder in Konfi-Gruppen werden sexualpädagogische Einheiten angeboten, in denen spielerisch und altersgerecht über Freundschaft, Verliebtheit, Körperveränderungen und Gefühle gesprochen wird.
  • In Schulungen von Ehrenamtlichen (z. B. Jugendleiter*innenkursen) wird das Thema Sexualität im Rahmen von Prävention behandelt. Die Teilnehmenden lernen, wie sie in Gruppensituationen sensibel mit Themen wie Nähe, Flirts, Rückzugsmöglichkeiten oder auch unangemessenem Verhalten umgehen können.
  • Bei Mädchen- und Jungenaktionen oder queersensiblen Angeboten wird Raum geschaffen, um über Körper, Rollenbilder, Medienbilder und Selbstwahrnehmung zu sprechen – oft unterstützt durch externe Fachkräfte oder Beratungsstellen.
  • Im Rahmen von Kinderrechte-Projekten werden Themen wie das „Recht auf Nein“, körperliche Selbstbestimmung oder „Gute und schlechte Geheimnisse“ thematisiert, um Schutzfaktoren frühzeitig zu stärken.
  • In der Kooperation mit Fachstellen wie der Fachstelle für Prävention sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche werden Fortbildungen und Reflexionseinheiten für Haupt- und Ehrenamtliche angeboten, die auch sexualpädagogische Fragestellungen und Fallbesprechungen einbeziehen.

Sexualpädagogik wird stets sensibel und professionell umgesetzt. Die jeweilige Altersstufe, persönliche Erfahrungen der Teilnehmenden sowie kulturelle und religiöse Kontexte werden berücksichtigt. Eltern und Sorgeberechtigte werden bei sensiblen Themen im Vorfeld informiert. Inhalte werden transparent vermittelt, und bei Bedarf werden externe Fachkräfte hinzugezogen.

MODUL 5: INTERVENTION

Alle Mitarbeitenden in der Evangelischen Jugend Stuttgart müssen wissen, wen sie im Verdachtsfall ansprechen können. Das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird durch Schulungen regelmäßig behandelt.

Zur Klärung gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) hinzugezogen. Die beratende ieF hat keine Verantwortung in der Fallbearbeitung.

Im Falle eines unsicheren oder akuten Handlungsbedarfs informiert die Leitung der Maßnahme die zuständige Leitung (ehrenamtliche Leitung informiert zuständige*n Jugendreferent*in und diese*r die Fachaufsicht).

Bei Verdacht auf Gefährdung durch eine mitarbeitende Person der Evangelischen Jugend Stuttgart wird anhand des Handlungsplan der Evangelischen Landeskirche Württemberg gehandelt.

Vermutungen, Wahrnehmungen oder Mitteilungen Dritter von Grenzverletzungen, Übergriffen, (sexualisierter) Gewalt oder fachlichem Fehlverhalten gegenüber Schutzbefohlenen innerhalb der Evangelischen Jugend Stuttgart sind unverzüglich an die Gesamtleitung der Evangelischen Jugend Stuttgart zu melden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Meldung bei der Leitung des Kirchenkreises, der Dekan*innen (www.stuttgart-evangelisch.de) oder der Meldestelle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (meldestelle@elk-wue.de).

 

Überblick

Vorkommnis
Ansprechperson
Alternative
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Zuständige*r Jugendreferent*in oder Schulsozialarbeiter*in Zuständige Pfarrperson, Schulleitung oder Gesamtleitung EJUS
Unsicherer oder akuter Handlungsbedarf von Kindeswohlgefährdung –        Kontaktaufnahme mit zuständigen Stelle(n) (insoweit erfahrenen Fachkraft, Kinderschutz-beauftragte*r, Jugendamt, Polizei, …)

–        Meldung an Fachaufsicht

Zuständige Pfarrperson, Schulleitung oder Gesamtleitung EJUS
Vermutungen, Wahrnehmung oder Mitteilung Dritter von Grenzverletzungen, Übergriffen, (sexualisierter) Gewalt oder fachlichem Fehlverhalten gegenüber Schutzbefohlenen innerhalb der EJUS Gesamtleitung EJUS –        Zuständige Pfarrperson, Schulleitung

–        der Leitung des Kirchenkreises (Dekan*innen)

–        Meldestelle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Wenn es zu einem Verdacht oder einer Anschuldigung gegen eine Person kommt, ist ein verantwortungsvoller und professioneller Umgang unerlässlich. Die Evangelische Jugend Stuttgart achtet dabei gleichermaßen auf den Schutz der möglicherweise Betroffenen wie auch auf die Rechte der beschuldigten Person.

Grundsätzlich gilt: Jeder Verdacht wird ernst genommen und sorgfältig geprüft. Bis zur Klärung gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass beschuldigte Personen nicht vorverurteilt, sondern fair und respektvoll behandelt werden. Gleichzeitig werden notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen, um Kinder, Jugendliche und andere Beteiligte vor möglichen Gefährdungen zu bewahren. Dazu kann beispielsweise die vorläufige Entbindung von bestimmten Aufgaben gehören, ohne dass dies bereits eine Vorentscheidung über Schuld oder Unschuld darstellt.
Erweist sich ein Vorwurf als begründet, werden die notwendigen Konsequenzen gezogen. Dies umfasst sowohl arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen als auch die Zusammenarbeit mit Fachstellen und ggf. die Einschaltung staatlicher Behörden. Unser Ziel ist es, Betroffene zu schützen, weitere Grenzverletzungen zu verhindern und Verantwortung klar zu benennen.

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Anschuldigung unbegründet war, ist es Aufgabe der Organisation, die betroffene Person zu entlasten, ihr Ansehen wiederherzustellen und Unterstützung anzubieten. Falschbeschuldigungen können für die Beschuldigten eine hohe Belastung darstellen, daher werden sie nicht alleine gelassen, sondern erhalten Begleitung im Klärungsprozess.

Damit zeigt die Evangelische Jugend Stuttgart: Sowohl die konsequente Haltung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als auch die Achtung der Rechte von Mitarbeitenden gehören zu einem fairen und rechtsstaatlich orientierten Vorgehen.
Als unselbstständige Einrichtung des Kirchenkreises verweist die Evangelische Jugend Stuttgart auf das Verfahren des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart sowie die landeskirchliche Meldepflicht: https://www.stuttgart-evangelisch-verwaltung.de/adressen/wissenswert/gewaltschutzkonzept