Am 14. März von 10-13 Uhr findet die 1. KIJUBEKO Stuttgarts statt.
Bist du am Start?


Aber, was ist das denn überhaupt, die KIJUBEKO?
Die Kinder und Jugendbeteiligungskonferenz möchte jungen Menschen einen Raum für ihre Wünsche und Bedürfnisse geben. Alle 6-27-jährigen der evangelischen Kirche sind eingeladen, und es ist ganz egal, was und wie viel du mit Kirche zu tun hast! Wir wollen hören, was du dir von Kirche wünschst, und wie Kirche aussehen muss, damit du dich wohl und willkommen fühlst. UND: Wir sind unfassbar dankbar, wenn du dich beteiligst – denn das ist Zeit, die du dir nimmst, damit wir an deinen Gedanken teilhaben dürfen. Und dass du dich beteiligst, hilft uns sehr, Kirche besser zu leben!
Aber, was hab ich denn davon?
Neben Musik, Spaß, Essen und wenn du willst (endlich mal wieder) mit Legos zu bauen, triffst du coole andere junge Menschen aus ganz Stuttgart, die sich Gedanken zur Kirche machen. Wir wollen dir wirklich zuhören und deine Gedanken können die Kirche in Stuttgart weiterentwickeln. 3 Stunden, um zu träumen, sich einzubringen und junge Kirche zu erleben.
Das klingt ja cool! Und, kann ich mich NOCH MEHR beteiligen?
JA! Auf der KiJuBeKo wählen wir auch bis zu 6 Mitglieder für den KiJuBeSchu – den Kinder- und Jugendbeteiligungsausschuss. Wenn du zwischen 14-27 Jahre alt bist, kannst du hier gewählt werden. Der Ausschuss tagt ca. 10 Mal im Jahr und ist die Stimme für die Jugend für das leitende Gremium des evangelischen Kirchenkreises – dem KKA.
Was dich hier erwartet? Sitzungen mit anderen jungen Menschen bei Pizza oder anderem – so, wie wir Lust drauf haben! Wir bekommen die Themen, mit denen sich der KKA beschäftigt, diskutieren über die, die uns interessieren und verfassen Statements, die der KKA dann von uns bekommt, damit er unsere Perspektive in die Entscheidung miteinfließen lassen kann. Auch schauen wir uns die Gedanken und Ideen der KiJuBeKo an und schauen, was wir dem KKA davon mitgeben möchten. Aber letztendlich machen wir aus dem KiJuBeSchu das, was wir wollen! Wir können den Namen ändern, unterschiedliche Arbeitsweisen ausprobieren und uns so am Kirchenkreis beteiligen, wie es für uns gut ist!
Bei Fragen oder Interesse kannst dich jederzeit bei Sofia oder René per Mail an hallo@ejus-kijube.de melden, wir freuen uns dolle, mit dir ins Gespräch zu kommen!
Ja! Im Café Frid gibt es die ganze Zeit einen Ort zum da sein, mit anderen Eltern sprechen, chillen oder arbeiten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie es Ihren Kindern ermöglichen können, zur KIJUBEKO zu kommen!
Beteiligung bedeutet, dass Menschen – hier Kinder und Jugendliche – ernsthaft, altersgerecht und wirksam in Entscheidungen einbezogen werden, die ihr Leben und ihre Lebenswelt betreffen.
Durch Beteiligung erleben junge Menschen Demokratie: Sie können dabei sowohl Selbstwirksamkeitserfahrungen machen als auch Frustration erleben und durch Reflektion verstehen, wie demokratische Prozesse und Kompromissfindungen funktionieren. Je nach Beteiligungsgrad verstehen (Grad 1: informieren), akzeptieren (Grad 2: Resonanz geben) oder identifizieren (Grad 3: mitentscheiden) sie sich mit Entscheidungen und Projekten. So fühlen sie sich auch der Gemeinschaft mehr zugehörig. Machen junge Menschen gute Erfahrungen mit Beteiligung und im Ehrenamt, bringen sie sich auch später öfter ein (vielleicht bist ja auch du ein Beispiel dafür!).
Junge Menschen sind die Expert*innen für ihre Lebenswelt und ihre Perspektive ist nicht durch andere ersetzbar. So führt Beteiligung von diesen Expert*innen bei Themen, die sie betreffen, zu einer besseren, realistischeren und bedarfsorientierten Entscheidungsfindung bei. Ein Beispiel? Um das Geld für einen neuen Spielplatz, auf dem Kinder Spaß haben und gerne dorthin gehen, gut auszugeben, können Kinder am besten sagen, welche Spielgeräte ihnen am meisten Spaß machen. (Und natürlich ist es dabei dann auch wichtig, durch andere Expert*innen z.B. die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten.)
Es gibt vereinfacht gesagt drei Beteiligungsarten:
a. die projektbezogene Beteiligung (z.B. zum Bau eines Spielplatzes, Renovierung eines Gemeindezentrums) – um bei Einmaligem zu beteiligen.
b. die offene Beteiligung (z.B. Jugendhearings oder die KIJUBEKO) – um Projektunabhängig zuzuhören und dadurch auf Themen zu stoßen, auf die Erwachsene gar nicht kommen würden.
c. die repräsentative Beteiligung (z.B. Jugendräte oder der KIJUBESCHU) – um Entscheidungsgremien zu begleiten und bei jugendrelevanten Themen die Perspektive junger Menschen einzubringen.
Auf säkularer Ebene ist Kinder- und Jugendbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben, z.B. über die UN-Kinderrechtskonvention oder das Sozialgesetzbuch VIII §8. Die Landeskirchen Sachsen, Westfalen und die Nordkirche haben auch bereits Kinder- und Jugendbeteiligung verankert.
Der KKA hat in seiner Sitzung am 14.Oktober eine 2-jährige Projektphase zur Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen. Das Konzept findest du HIER.
Deine Frage war nicht mit dabei? Du hast noch einen Kommentar? Dann schreib uns!
